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   LAG Hessen, 03.09.2001 - 16 Sa 608/01   

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https://dejure.org/2001,10479
LAG Hessen, 03.09.2001 - 16 Sa 608/01 (https://dejure.org/2001,10479)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.09.2001 - 16 Sa 608/01 (https://dejure.org/2001,10479)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. September 2001 - 16 Sa 608/01 (https://dejure.org/2001,10479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbliche Arbeitnehmer; Zahlungsverpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes; Zahlung der Winterbauumlage; Vertretungsmacht der Ehefrau des Geschäftsführers; Unterschrift des Prozessbevollmächtigten beim Anwaltsprozess; Auslegung des Wortes "Eingabe" ...

  • Judicialis

    ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § ... 11 Abs. 2; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 88 Abs. 2; ; ZPO § 130 Nr. 6; ; ZPO § 253; ; ZPO § 511; ; VTV § 1 Abs. 2; ; VTV § 1 Abs. 2 Abschn. V; ; VTV § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 2; ; VTV § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 22; ; VTV § 31 Abs. 1; ; VTV § 29 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsgerichtsverfahren: Klageerhebung - Form - Unterschrift

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 129, 130 Nr. 6
    Form der Klageschrift: Zulässigkeit der Unterzeichnung durch angestellten Bevollmächtigten mit "i. A." im Parteiprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 1116
  • NZA-RR 2003, 90
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 17/00

    Unterschrift unter Berufungsbegründungsschriftsatz

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2001 - 16 Sa 608/01
    Eine Unterschrift setzt einen individuellen Schriftzug voraus, der sich - ohne lesbar sein zu müssen - als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht der vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt (vgl. BAG 28.03.1977, AP Nr. 38 zu § 518 ZPO; BAG 30.08.2000 - 5 AZB 17/00 - ).

    Dabei ist angesichts der bekannten Variationsbreite in Bezug auf Unterschriften ein großzügiger Maßstab anzulegen, soweit die Urheberschaft gesichert ist (vgl. BAG 30.08.2000, a.a.O.).

  • BGH, 05.11.1987 - V ZR 139/87

    Revision - Revisionsschrift - Unterzeichnung - Wirksame Einlegung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2001 - 16 Sa 608/01
    Weiter wird in der Rechtsprechung angenommen, dass eine Vertretung in der Unterschrift im Anwaltsprozess nur von einem beim Prozessgericht zugelassenen Anwalt oder dessen zugelassenen Vertreter möglich ist, wobei dieser gegebenenfalls den Schriftsatz mit "i. V." (in Vertretung) zu unterzeichnen hat, während eine Unterzeichnung mit "i. A." (im Auftrag) in der Regel auf das Auftreten als bloßer Erklärungsbote hindeuten und normalerweise zur Übernahme der Verantwortung nicht ausreichen soll (vgl. BGH 05.11.1987, NJW 1988, 210; BGH 19.10.1988, NJW 1989, 394; BGH 27.05.1993, NJW 1993, 2056 [2057]; BAG 26.07.1967, AP Nr. 11 zu § 518 ZPO; LAG Niedersachsen 17.11.1998, DB 1999, 644; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl. 1999, § 129 Randziff. 7).
  • BGH, 27.05.1993 - III ZB 9/93

    Unterzeichnung der Berufungsbegründung "im Auftrag"

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2001 - 16 Sa 608/01
    Weiter wird in der Rechtsprechung angenommen, dass eine Vertretung in der Unterschrift im Anwaltsprozess nur von einem beim Prozessgericht zugelassenen Anwalt oder dessen zugelassenen Vertreter möglich ist, wobei dieser gegebenenfalls den Schriftsatz mit "i. V." (in Vertretung) zu unterzeichnen hat, während eine Unterzeichnung mit "i. A." (im Auftrag) in der Regel auf das Auftreten als bloßer Erklärungsbote hindeuten und normalerweise zur Übernahme der Verantwortung nicht ausreichen soll (vgl. BGH 05.11.1987, NJW 1988, 210; BGH 19.10.1988, NJW 1989, 394; BGH 27.05.1993, NJW 1993, 2056 [2057]; BAG 26.07.1967, AP Nr. 11 zu § 518 ZPO; LAG Niedersachsen 17.11.1998, DB 1999, 644; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl. 1999, § 129 Randziff. 7).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2001 - 16 Sa 608/01
    Nach § 1 Abs. 2 VTV fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages diejenigen Betriebe, in denen überwiegend entweder die in § 1 Abs. 2 Abschnitt V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt werden oder aber Leistungen im Sinne der Bestimmungen der Abschnitte I bis IV (ständige Rechtsprechung seit BAG 18.01.1984, AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 5/88

    Unterzeichnung einer Rechtsmittelbegründungsschrift durch einen Rechtsanwalt

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2001 - 16 Sa 608/01
    Weiter wird in der Rechtsprechung angenommen, dass eine Vertretung in der Unterschrift im Anwaltsprozess nur von einem beim Prozessgericht zugelassenen Anwalt oder dessen zugelassenen Vertreter möglich ist, wobei dieser gegebenenfalls den Schriftsatz mit "i. V." (in Vertretung) zu unterzeichnen hat, während eine Unterzeichnung mit "i. A." (im Auftrag) in der Regel auf das Auftreten als bloßer Erklärungsbote hindeuten und normalerweise zur Übernahme der Verantwortung nicht ausreichen soll (vgl. BGH 05.11.1987, NJW 1988, 210; BGH 19.10.1988, NJW 1989, 394; BGH 27.05.1993, NJW 1993, 2056 [2057]; BAG 26.07.1967, AP Nr. 11 zu § 518 ZPO; LAG Niedersachsen 17.11.1998, DB 1999, 644; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl. 1999, § 129 Randziff. 7).
  • BFH, 15.02.1990 - IV R 68/89

    Schriftformerfordernis bei Erhebung einer Klage durch einen Bevollmächtigten

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2001 - 16 Sa 608/01
    Ausreichend für die Ordnungsgemäßheit einer weder einem Vertretungs- noch gar einem Anwaltszwang unterliegenden Klage ist nämlich allein, dass durch die Unterzeichnung der Klageschrift hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass der Unterzeichner eigenverantwortlich für einen anderen, nämlich aufgrund entsprechender durch die Partei oder ihren gesetzlichen Vertreter eingeräumte Befugnis, also aufgrund entsprechender Vollmacht die Klage erhebt und dafür die Verantwortung übernimmt (vgl. BFH 15.02.1990, BFH/NV 1991, 100, zustimmend Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 130, Randziff. 8).
  • LAG Niedersachsen, 17.11.1998 - 12 Sa 1959/98
    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2001 - 16 Sa 608/01
    Weiter wird in der Rechtsprechung angenommen, dass eine Vertretung in der Unterschrift im Anwaltsprozess nur von einem beim Prozessgericht zugelassenen Anwalt oder dessen zugelassenen Vertreter möglich ist, wobei dieser gegebenenfalls den Schriftsatz mit "i. V." (in Vertretung) zu unterzeichnen hat, während eine Unterzeichnung mit "i. A." (im Auftrag) in der Regel auf das Auftreten als bloßer Erklärungsbote hindeuten und normalerweise zur Übernahme der Verantwortung nicht ausreichen soll (vgl. BGH 05.11.1987, NJW 1988, 210; BGH 19.10.1988, NJW 1989, 394; BGH 27.05.1993, NJW 1993, 2056 [2057]; BAG 26.07.1967, AP Nr. 11 zu § 518 ZPO; LAG Niedersachsen 17.11.1998, DB 1999, 644; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl. 1999, § 129 Randziff. 7).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - 12 Ta 17/11

    Ordnungsgemäße Beschwerdeeinlegung durch Unterzeichnung mit Zusatz "i. A." im

    Die Rechtsprechung der Bundesgerichte zum Anwaltsprozess ist auf den Parteiprozess nicht ohne Weiteres übertragbar (vgl. LAG Nürnberg, Beschluss vom 08.06.2000, 2 Ta 65/00, NZA-RR 2000, 547 (549); LAG Hessen, Urteil vom 03.09.2001, 16 Sa 608/01, NZA-RR 2003, 90 f.).
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